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Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Einsetzung eines Chefs der deutschen Polizei und die Ernennung des Reichsführers SS Heinrich Himmler zum Chef der deutschen Polizei (17. Juni 1936)

Nach Hitlers Machtübernahme wurde Himmler zunächst Polizeipräsident von München und erlangte alsbald Kontrolle über die politische Polizei in Bayern. 1934 ernannte der preußische Ministerpräsident Hermann Göring ihn zum stellvertretenden Chef und „Inspekteur der preußischen politischen Polizei“, auch als Gestapo bekannt. Der folgende Erlass Hitlers vom 17. Juni 1936 sollte den Prozess der Zentralisierung oder „Verreichlichung“ der Polizei vollenden und damit auch den andauernden Interessenkonflikt zwischen Himmler und Innenminister Wilhelm Frick (1877-1946) beenden. Obwohl Himmler als der neue Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei dem Innenministerium weiterhin formell unterstellt war, konnte er von nun an seine Polizeifunktionen mehr oder weniger eigenständig wahrnehmen. Die institutionelle Grundlage für die Entwicklung der SS war damit gelegt.

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I. Zur einheitlichen Zusammenfassung der polizeilichen Aufgaben im Reich wird ein Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern eingesetzt, dem zugleich die Leitung und Bearbeitung aller Polizeiangelegenheiten im Geschäftsbereich des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern übertragen wird.

II. 1. Zum Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern wird der stellvertretende Chef der Geheimen Staatspolizei Preußens, Reichsführer SS Heinrich Himmler, ernannt.

2. Er ist dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern persönlich und unmittelbar unterstellt.

3. Er vertritt für seinen Geschäftsbereich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern in dessen Abwesenheit.

4. Er führt die Dienstbezeichnung: Der Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern.

III. Der Chef der deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern nimmt an den Sitzungen des Reichskabinetts teil, soweit sein Geschäftsbereich berührt wird.

IV. Mit der Durchführung dieses Erlasses beauftrage ich den Reichs- und Preußischen Minister des Innern.



Quelle: Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Einsetzung eines Chefs der deutschen Polizei und die Ernennung des Reichsführers SS Heinrich Himmler zum Chef der deutschen Polizei (17. Juni 1936), Reichsgesetzblatt, 1936, Teil I, Nr. 55, S. 487f; abgedruckt in Paul Meier-Benneckenstein, Hg., Dokumente der deutschen Politik, Band 4, Deutschlands Aufstieg zur Großmacht 1936, bearbeitet von Axel Friedrichs. Berlin, 1937, S. 37-38.

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