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Bundeskanzler Gerhard Schröder stellt die „Agenda 2010” vor (14. März 2003)

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Wir werden den Arbeitsmarkt über die Hartz-Reformen hinaus öffnen, Schwarzarbeit zurückdrängen und unsere Bemühungen verstärken, dass genügend Ausbildungsplätze bereitgestellt werden. Aber es muss auch klar sein: Obwohl wir bei der gesetzlichen Umsetzung der Hartz-Vorschläge zügig gearbeitet haben, wird es durchaus eine Zeit dauern, bis die entsprechenden Reformen auf dem Arbeitsmarkt greifen. Einfach die aktive Arbeitsmarktpolitik, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern, zurückzufahren, noch bevor die neuen Strukturen aufgebaut sind und ihre Wirkung entfalten können — das kann nicht die Lösung sein und das wird auch nicht die Lösung sein.

Wir werden speziell in Ostdeutschland für eine Übergangszeit noch einen zweiten Arbeitsmarkt brauchen. Das gilt übrigens nicht nur für Ostdeutschland, sondern auch für andere besonders benachteiligte Regionen.

Meine Damen und Herren, wir können es nicht dabei belassen, die Bedingungen für die Wirtschaft und die Arbeitsmärkte zu verbessern. Wir müssen auch über das System unserer Hilfen nachdenken und uns fragen: Sind die sozialen Hilfen wirklich Hilfen für die, die sie brauchen?

Ich akzeptiere nicht, dass Menschen, die arbeiten wollen und können, zum Sozialamt gehen müssen, während andere, die dem Arbeitsmarkt womöglich gar nicht zur Verfügung stehen, Arbeitslosenhilfe beziehen.

Ich akzeptiere auch nicht, dass Menschen, die gleichermaßen bereit sind zu arbeiten, Hilfen in unterschiedlicher Höhe bekommen. Ich denke, das kann keine erfolgreiche Integration sein.

Wir brauchen deshalb Zuständigkeiten und Leistungen aus einer Hand. Damit steigern wir die Chancen derer, die arbeiten können und wollen. Das ist der Grund, warum wir die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenlegen werden, und zwar einheitlich auf einer Höhe — auch das gilt es auszusprechen —, die in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe entsprechen wird.

Wir kommen gleichzeitig den Menschen entgegen, denen wir mehr abverlangen müssen. So werden wir damit Schluss machen, dass Langzeitarbeitslose, die einen Job annehmen, sämtliche Ansprüche auf Transferleistungen verlieren. Deswegen werden wir eine bestimmte Zeit Langzeitarbeitslosen, die eine Beschäftigung aufnehmen, deutlich mehr als die bisherigen 15 Prozent der Transfers belassen. Das soll und wird ein Anreiz für die Aufnahme von Arbeit sein.

Ich denke, wir setzen damit ein eindeutiges Signal für diejenigen Menschen in unserer Gesellschaft, die länger als zwölf Monate arbeitslos sind. Niemandem aber wird künftig gestattet sein, sich zulasten der Gemeinschaft zurückzulehnen. Wer zumutbare Arbeit ablehnt — wir werden die Zumutbarkeitskriterien verändern —, der wird mit Sanktionen rechnen müssen.

Darüber hinaus reformieren wir das Arbeits- und das Sozialrecht an den Stellen, an denen sich im Laufe der Jahre Beschäftigungshemmnisse entwickelt haben. Aber auch hier vorweg eine Bemerkung: Der Kündigungsschutz, wie er zum Wesen unserer sozialen Marktwirtschaft gehört, ist nicht nur eine soziale, sondern auch eine ökonomische und eine kulturelle Errungenschaft.

Unser Land ist nicht durch Gesetze des Dschungels oder durch bedenkenloses „Hire and Fire”, sondern durch selbstbewusste Arbeitnehmer stark geworden, deren Motivation eben nicht Angst ist, sondern der Wille, gemeinsam mit tüchtigen Unternehmern etwas zu leisten.

Wir wissen aber, welche gewaltigen Veränderungen an der ökonomischen Basis unserer Gesellschaft stattfinden. Wir müssen deshalb auch den Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die Unternehmen besser handhabbar machen. Das gilt insbesondere für die Kleinbetriebe mit mehr als fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Für sie muss und wird die psychologische Schwelle bei Neueinstellungen überwunden werden. Der Wirtschafts- und Arbeitsminister hat dazu Vorschläge entwickelt. Diese werden ohne Abstriche umgesetzt werden.

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