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Der Sachverständigenrat drängt auf Reformen (13. November 2002)

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Den Grenzabgabensatz für Arbeit senken

Der hohe Grenzsteuer- und Grenzbeitragssatz auf das Arbeitseinkommen verringert aus Sicht der Arbeitnehmer die Arbeitsanreize und wirkt aus Sicht der Unternehmen wie eine Steuer auf den Faktor Arbeit, die systematisch die Nachfrage nach Arbeitskräften schwächt. Der hohe Grenzabgabensatz ist daher zu reduzieren.
(Programmpunkt 5, Ziffer 428)

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Lohnanhebungen unterhalb der Zuwachsrate der Arbeitsproduktivität halten

Die Tarifvertragsparteien müssen ihren Beitrag leisten, um die Nachfrage nach Arbeitskräften zu stärken. In einer unterbeschäftigten Volkswirtschaft müssen die Lohnanhebungen real unterhalb der Zuwachsrate der Arbeitsproduktivität bleiben. Bei der Reallohnberechnung sind nicht die Konsumentenpreise, sondern die Produzentenpreise maßgebend.
(Programmpunkt 6, Ziffern 429 ff.)

Komponente II: Anspruchslöhne senken, den Niedriglohnbereich ausbauen

26. Komponente II zielt auf einen besonderen Problembereich des Arbeitsmarkts, den Niedriglohnbereich. Geringqualifizierte, deren Arbeitslosenquote besonders hoch ist, befinden sich hauptsächlich in diesem Segment des Arbeitsmarkts. Zahlreiche Lohnsubventionen, zum Beispiel in Form von Lohnkosten- und Eingliederungszuschüssen, werden in Deutschland bereits eingesetzt, um dort die Attraktivität einer Beschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen. Die Beschäftigungswirkungen sind allerdings begrenzt und hängen, wie die internationale Erfahrung zeigt, insbesondere von der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme und den Arbeitsmarktstrukturen ab. Programme zur Subventionierung der Arbeit, bei denen der Anspruchslohn nicht abgesenkt wird und die sich auf spezifische Gruppen beziehen, erreichen nach bisherigen Erfahrungen und vorliegenden Simulationsrechnungen zu vertretbaren Kosten keine nennenswerten Beschäftigungseffekte. Allgemeine Lohnsubventionen, die nicht auf spezifische Gruppen bezogen werden, sind wegen der Weite des Einkommensintervalls, in dem Beschäftigung subventioniert wird, ohne eine Absenkung des Anspruchslohns nicht finanzierbar.

27. Zur Stärkung der Arbeitsanreize und zur Senkung der Lohnkosten insbesondere im Niedriglohnbereich diskutiert der Sachverständigenrat eine aus drei Bausteinen bestehende umfassende Reform der Lohnersatzleistungen und der Sozialhilfe. Der erste Baustein sieht eine Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds auf 12 Monate vor, um die Arbeitsanreize für ältere Langzeitarbeitslose zu erhöhen und gleichzeitig durch eine Senkung der Lohnnebenkosten die Attraktivität des Faktors Arbeit generell zu steigern. Für sich genommen führt dieser Schritt zu einer Entlastung der Arbeitslosenversicherung um 5,5 Mrd. Euro; werden Mehrausgaben der Arbeitslosenhilfe und Mindereinnahmen anderer Sozialversicherungszweige berücksichtigt, ergibt sich eine fiskalische Entlastung von immer noch 1,5 Mrd. Euro.

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