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Europäisches Währungssystem (6. Dezember 1978)

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Der dritte wichtige Unterschied ist der, daß dieses ECU-System, das als ein Cocktail, als ein Korb aus den neun Währungen gebildet wird – in diesen Cocktail werden die Währungen mit verschiedenem Gewicht eingemischt –, zusätzlich zu dem bestehenden Paritätengitter der Wechselkurse als Indikator für Abweichungen dienen wird. Allerdings löst dieser Indikator – ich sagte es schon – keine Verpflichtung zur Intervention aus, wohl aber kann er zum Beispiel die Pflicht zur Konsultation auslösen.

Ich denke, daß zwei Erfahrungen, die sich in dem Wechselkursverbund – „Schlange" genannt – ergeben haben, sich in dem größeren Teilnehmerkreis erneut bestätigen werden: Die erste Erfahrung ist die, daß Wechselkursstabilität zu größerem Vertrauen aller Beteiligten innerhalb der Volkswirtschaft in die Stabilität der eigenen Währungs- und Geldverhältnisse führt, zu größerem Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Rechenbarkeit betriebswirtschaftlicher Entscheidungen, kaufmännischer Entscheidungen, zu größerem Vertrauen in die Prognostizierbarkeit der Ergebnisse einer wirtschaftlichen oder kaufmännischen Operation, in die man heute eintritt und deren Ergebnisse erst in zwei oder drei Jahren fällig werden.

Zweitens wird sich auch hier das bestätigen, was wir in der Schlange erfahren haben, nämlich größere Solidarität unter den beteiligten Staaten.

Da ich von der „Schlange" sprach, muß ich hier erwähnen – ich lege Wert darauf –, daß die Regierungschefs der Länder Belgien, Holland, Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg und Dänemark gestern nacht festgestellt haben, daß diese „Schlange" bis zu dem Augenblick, da das neue Währungssystem operationell wird, wie bisher beibehalten und funktionieren wird. Sie haben ebenso festgestellt, daß sie keine Veränderung ihrer Wechselkurse ins Auge fassen. [ . . . ]



Quelle: „Europäisches Währungssystem, Regierungserklärung von Bundeskanzler Schmidt über die Ergebnisse des Europäischen Rates in Brüssel am 6. Dezember 1978“, in Bulletin (Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung), 8. Dezember 1978, Nr. 146, S. 1353-57.

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