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Innerdeutsche Grenze bei Heldra (Hessen) (1952)

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 aus den drei Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs verblieb von den alten Zonengrenzen lediglich die ringförmige Grenze, welche West-Berlin von der Sowjetischen Zone abteilte, sowie die 1.400 Kilometer lange Grenze von der Ostsee bis zum Erzgebirge, die das zukünftige Ost- und Westdeutschland voneinander trennte.

Nach der Ablehnung der „Stalin Note“ durch die westlichen Besatzungsmächte 1952 wurde die innerdeutsche Grenze durch die „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ vom 26. Mai 1952 von der DDR-Regierung geschlossen und befestigt.

Entlang der gesamten Grenze wurde eine 5 Kilometer breite Sperrzone eingerichtet, die aus einem zehn Meter breiten Kontrollstreifen, der geräumt, gepflügt und teilweise vermint oder mit Selbstschussanlagen ausgestattet war, einem 500 Meter breiten Schutzstreifen, der ebenfalls geräumt und oft mit Stacheldraht gesichert war, und schließlich der Ausweiszone bestand. Kontroll- und Schutzstreifen durften so gut wie nicht betreten werden, während für den Rest der Sperrzone besondere Auflagen galten. Anwohner bedurften eines Vermerks im Personalausweis und Besucher eines Passierscheins, der ausländischen Besuchern in der Regel nicht erteilt wurde.

Nach der Einführung dieser „Demarkationslinie“ begrenzten sich die Möglichkeiten zur Grenzüberquerung hauptsächlich auf West-Berlin, und nach dem Mauerbau 1961 nahm die Zahl der Neuankömmlinge drastisch ab.

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Innerdeutsche Grenze bei Heldra (Hessen) (1952)

© Bundesarchiv