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Karl VII., römisch-deutscher Kaiser (Mitte des 18. Jahrhunderts)

Der Wittelsbacher Karl Albrecht war Kurfürst von Bayern und Schwiegersohn des habsburgischen römisch-deutschen Kaisers Joseph I. (reg. 1705-11). Beim Tod Karls VI. (reg. 1711-40) am 20. Oktober 1740 wurde er als Kandidat für den Thron des Heiligen Römischen Reiches vorgeschlagen. In den letzten Jahrzehnten der Herrschaft Karls VI. hatte die österreichische Diplomatie alle europäischen Mächte davon zu überzeugen versucht, seine Pragmatische Sanktion von 1713 zu akzeptieren, die darauf abzielte, die Nachfolge seiner Tochter Maria Theresia auf den österreichischen Thron (und somit indirekt auf den Kaiserthron) zu sichern, und zwar durch die Festlegung von männlichem oder weiblichem Erstgeburtsrecht. Zu Lebzeiten Karls VI. hatte Karl Albrecht versprochen, die Pragmatische Sanktion zu garantieren. Nach Karls Tod jedoch focht Karl Albrecht diese Regelung an und schloss sich Friedrich II. („dem Großen“) von Preußen, dem Kurfürsten von Sachsen, dem König von Frankreich und einer Reihe weiterer europäischer Mächte in einer Allianz gegen Maria Theresia an. Infolge dieses Bündnisses wurde Karl Albrecht von Bayern schließlich 1742 als Karl VII. zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches gekrönt. Seine Herrschaft war allerdings kurzlebig und dauerte nur bis 1745. Bemerkenswerterweise ist er der einzige Angehörige der bayerischen Wittelsbacherdynastie, der das Heilige Römische Reich in der Neuzeit regierte. Dieses Brustbild zeigt Karl VII. mit seinem Wappen (links), dessen Wahlspruch „Pietate et fortudine“ – „mit Frömmigkeit und Ausdauer“ – lautet. Kupferstich, unbekannter Künstler, Mitte des 18. Jahrhunderts.

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Karl VII., römisch-deutscher Kaiser (Mitte des 18. Jahrhunderts)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Bayerische Staatsbibliothek
Original: Bayerische Staatsbibliothek München, Abteilung Karten und Bilder