GHDI logo


Aushändigung des Bestandsbriefes an den Pächter eines Gutes (1750)

Die aus der 1750er Ausgabe von Franz Philipp Florinus’ Oeconomus prudens et legalis. Oder Allgemeine kluge und rechtsverständige Hausvatter stammende Szene unten zeigt, wie ein Gutsbesitzer einen Bestandsbrief an einen jungen Landpächter aushändigt. Im gesamten deutschen Gebiet war es üblich, dass Bauern, die unter feudaler Oberherrschaft standen, Verträge oder Bestandsurkunden erhielten, welche den Pachtzins auflisteten, den sie ihren Gutherrn schuldeten, sowie weitere Verpflichtungen, darunter jene gegenüber älteren Bauernehepaaren, die im Ausgedinge auf dem Grundstück des neuen Pächters lebten. Solche Verträge sind zu unterscheiden von Eigentumsurkunden im heutigen Sinne, d.h. über ungeteiltes Besitztum. In der frühneuzeitlichen Welt war Landbesitz üblicherweise mit vielfachen Ansprüchen belastet, die seitens des Staates, der Kirche, des Feudalherren und des einfachen Pächters (wie immer dessen Rechtsstellung sein mochte, ob frei oder leibeigen) geltend gemacht wurden. Kupferstich aus Oeconomus prudens et legalis. Oder Allgemeine kluge und rechtsverständige Hausvatter von einem unbekannten Künstler, 1750.

Druckfassung     zurück zur Bilder-Liste vorheriges Bild      nächstes Bild

Aushändigung des Bestandsbriefes an den Pächter eines Gutes (1750)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz