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Wilhelm Pieck bei einer Rede im Friedrichstadt-Palast in Berlin (Ost) (um 1950)

Am 11. Oktober 1949 wurde Wilhelm Pieck (hier vor einem Bild Stalins zu sehen) von der Provisorischen Volkskammer und der Provisorischen Länderkammer zum ersten Präsidenten der DDR gewählt. Laut der am 7. Oktober 1949 in Kraft getretenen DDR-Verfassung waren die Aufgaben des Präsidenten der Republik die Verkündung der Gesetze, die Verpflichtung die Regierungsmitglieder bei ihrem Amtsantritt, die völkerrechtliche Vertretung der DDR, der Abschluss und die Unterzeichnung von Verträgen mit auswärtigen Mächten, die Beglaubigung und der Empfang von Botschaftern und Gesandten sowie die Ausübung des Begnadigungsrechtes. Nach Wilhelm Piecks Tod am 7. September 1960 wurde das Präsidentenamt abgeschafft und als Ersatz durch die Volkskammer per Gesetz vom 12. September 1960 der Staatsrat als kollektives Organ geschaffen. Der Staatsrat übernahm Funktionen und Aufgaben des Präsidentenamtes, wobei der Vorsitzende eine führende Stellung innehatte. Erster Staatsratsvorsitzender wurde Walter Ulbricht, seine Stellvertreter die Vorsitzenden der Blockparteien. Foto von Jochen Moll.

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Wilhelm Pieck bei einer Rede im Friedrichstadt-Palast in Berlin (Ost) (um 1950)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Jochen Moll