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Agitation in Halle/Saale für die Wahl zum 3. Deutschen Volkskongress (15./16. Mai 1949)

Im März 1949 reagierte der „Deutsche Volksrat“ auf die bevorstehende Verabschiedung des Grundgesetzes in der Trizone, indem er den „nationalen Notstand“ verkündete und einen dritten Volkskongress einberief, der die Verfassung bestätigen und außerdem durch Wahlen legitimiert sein sollte. In der SBZ und Ost-Berlin wurden für den 15. Und 16. Mai Wahlen angesetzt, allerdings geschah dies nach dem Prinzip der Einheitsliste: Kandidaten wurden von den einzelnen Parteien und Massenorganisationen nominiert, und die Verteilung der Sitze unter diesen Gruppen wurde vor der Wahl festgelegt. Das System sicherte die Dominanz der SED: 25% der Sitze gingen an die SED; jeweils 15% an die CDU und LDPD; 10% an den FDGB; jeweils 7,5% an die DBD und NDPD; die FDJ und der Kulturbund erhielten jeweils 5%; und den Rest teilten sich die anderen Parteien und Massenorganisationen. Die Wahl erfolgt auf der Basis einer „Ja“ oder „Nein“ Stimme für die Liste. Der Stimmzettel lautete: „Ich bin für die Einheit Deutschlands und einen gerechten Friedensvertrag. Ich stimme darum für die nachstehende Kandidatenliste zum Dritten Deutschen Volkskongress“. Nach dem offiziellen Wahlergebnis stimmten 66,1% der Wahlberechtigten für die Einheitsliste, die Richtigkeit des Ergebnisses wurde jedoch von vielen bezweifelt. Der Dritte Deutsche Volkskongress fand schließlich am 29./30. Mai 1949 statt und wählte den Zweiten Deutschen Volksrat, der sich am 7. Oktober 1949 als Provisorische Volkskammer der DDR konstituierte und die Verfassung in Kraft setzte. Das Bild zeigt Einwohner in Halle/Saale – die meisten darunter Kinder – die vor einer Kulisse aus Kriegsruinen für die Wahl zum Volkskongress agitieren.

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Agitation in Halle/Saale für die Wahl zum 3. Deutschen Volkskongress (15./16. Mai 1949)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz / Herbert Hensky