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Depotraum für beschlagnahmte Werke Entarteter Kunst im Schloss Niederschönhausen mit Werken von Pablo Picasso und Wilhelm Lehmbruck (1937)

Jegliche Kunst, die nicht der sterilen nationalsozialistischen Ästhetik entsprach, wurde vom NS-Regime für „entartet“ erklärt. Dazu zählten Werke der Moderne und der Avantgarde wie den Impressionisten, Expressionisten, Surrealisten und den Fauves, sowie Werke jüdischer Künstler oder sozialkritischen Inhalts, wie jene von Käthe Kollwitz. Bereits im Sommer 1937 lief die groß angelegte Konfiszierung „entarteter“ Kunst aus deutschen öffentlichen Kunstsammlungen an. Die konfiszierten Werke wurden in Depots wie dem hier gezeigten verwahrt und ins Ausland verkauft, wodurch sie dem Regime eine Bezugsquelle ausländischer Währung eröffneten. Am 30. Juni 1939 wurden mehr als 125 konfiszierte Kunstwerke im Schweizer Hotel National in Luzern versteigert. Das Bild unten zeigt einige der zum Verkauf angebotenen Werke: (links) Picassos Portrait der Familie Soler (1903), konfisziert aus dem Wallraf-Richartz-Museum Köln; (auf der Staffelei, oben) Picassos Zwei Harlekine (1905), konfisziert aus der Städtischen Galerie Wuppertal; und (rechts im Vordergrund) zwei Skulpturen von Wilhelm Lehmbruck, konfisziert aus Sammlungen in Wiesbaden und Lübeck.

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Depotraum für beschlagnahmte Werke Entarteter Kunst im Schloss Niederschönhausen mit Werken von Pablo Picasso und Wilhelm Lehmbruck (1937)

© Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz