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Die Entstehung der Nationalen Volksarmee (18. Januar 1956)

Die vor dem Hintergrund des Beitritts der DDR zum Warschauer Pakt entstandene Nationale Volksarmee (NVA) war keine von der Bevölkerung geforderte Streitmacht, wie die Regierung behauptete, sondern wurde von oben ohne vorausgehende öffentliche Debatten dekretiert. Darüber hinaus stationierte die Rote Armee in der DDR weiterhin größere Truppenkontingente, die – wie sich beim Aufstand vom 17. Juni 1953 zeigte – die eigentlichen Garanten der Aufrechterhaltung der kommunistischen Herrschaft waren.

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Bekanntlich wurde von der Volkskammer am 26. September 1955 das Gesetz zur Ergänzung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik beschlossen. In unzähligen Kundgebungen und Äußerungen haben die Werktätigen ihre Zustimmung zur Ergänzung der Verfassung zum Ausdruck gebracht. Sie verstehen, dass der Dienst zum Schutze des Vaterlandes und der Errungenschaften eine ehrenvolle nationale Pflicht der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik ist. Der sozialistische Aufbau, die weitere Steigerung der Produktion in Industrie und Landwirtschaft, die ständige Erhöhung des kulturellen und sozialen Niveaus unserer Bevölkerung können nur dann dauerhaft gewährleistet werden, wenn der Staat den notwendigen Schutz organisiert.

Die Werktätigen in der Deutschen Demokratischen Republik fordern die Schaffung einer Nationalen Volksarmee zum Schutze des einzigen souveränen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates, der durch den Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand sowie durch den Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken eng und unlösbar mit dem großen Friedenslager verbunden ist.

Die Schaffung einer gut ausgebildeten und mit moderner Technik ausgerüsteten Nationalen Volksarmee in der Deutschen Demokratischen Republik entspricht somit vollkommen den Interessen der werktätigen Bevölkerung und ist eine lebenswichtige Aufgabe. Kein verantwortungsbewusster Demokrat und Patriot wird vor der Entwicklung in Westdeutschland die Augen verschließen, sondern daraus muss die Schlussfolgerung gezogen werden, in der Deutschen Demokratischen Republik solche Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, dass die Imperialisten und Militaristen gezügelt und all ihre Versuche zum Scheitern gebracht werden. (Beifall)

Bisher gab es in der Deutschen Demokratischen Republik nur Polizeikräfte. Dazu gehört auch die Kasernierte Volkspolizei. Es ist jedoch an der Zeit, entsprechend dem Elementarrecht, das jedem souveränen, unabhängigen Staat zusteht, eine Nationale Volksarmee in unserer Republik zu schaffen. Die Nationale Volksarmee wird aus Land-, Luft- und Seestreitkräften bestehen, die für die Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik notwendig sind. [ . . . ]

Im Gegensatz zu den westdeutschen Söldnerformationen, die amerikanische Uniformen haben, wird unsere Nationale Volksarmee deutsche Uniformen tragen, die den nationalen Traditionen unseres Volkes entsprechen. In der militärischen Geschichte unseres Volkes gibt es bedeutende fortschrittliche Traditionen, die auch in der Uniform ihren Ausdruck finden. Der deutsche Imperialismus und Faschismus gab jedoch die Uniform als Symbol der militärischen und patriotischen Ehre preis. Damit wurde die Uniform zur Verkörperung der Unfreiheit, der Unterdrückung, des Schreckens, des Militarismus schlechthin.

In der Nationalen Volksarmee wird die deutsche Uniform als Ausdruck der entschlossenen Verteidigungsbereitschaft unserer demokratischen Errungenschaften einen wirklich patriotischen Sinn erhalten. Die Ausstattung unserer Nationalen Volksarmee mit einer Uniform, die im Farbton, Schnitt und in der Tragweise der nationalen Tradition des deutschen Volkes entspricht, soll den gesellschaftlichen Fortschritt in unserem Staat manifestieren und unterstreichen, dass eine neue Armee des deutschen Volkes und seiner Arbeiterklasse entsteht, frei von aggressiven Zielen.

Die Nationale Volksarmee wird mit moderner Technik und Bewaffnung ausgestattet und nach den neuesten Ergebnissen auf der Grundlage der fortschrittlichen Militärwissenschaft ausgebildet werden.

Der Dienst in der Nationalen Volksarmee ist Ehrendienst am Deutschen Volk und für unseren Staat der Arbeiter und Bauern. Unsere Nationale Volksarmee wird, umgeben von der Liebe unserer Arbeiter und Bauern und der Intelligenz, in der Lage und bereit sein, die Sicherung des Friedens zu gewährleisten, die Republik zu schützen und die Verpflichtung der Deutschen Demokratischen Republik gegenüber den Teilnehmerstaaten des Vertrages in Ehren zu erfüllen.



Quelle: Aus der Erklärung des Stellvertretenden Ministerpräsidenten Stoph zum Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee (18. Januar 1956), in E. Deuerlein, Hg., DDR. München 1966, S. 170-71.

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