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Ergebnisse der Kohl-Gorbatschow-Gespräche (15.-16. Juli 1990)

Mit Unterstützung der USA erreichen Bundeskanzler Kohl und Generalsekretär Gorbatschow in persönlichen Gesprächen in den Bergen des Kaukasus einen Kompromiss, der Deutschland im Tausch gegen eine drastische Abrüstung seiner Streitkräfte und erhebliche Wirtschaftshilfe an die Sowjetunion die Beibehaltung seiner NATO-Mitgliedschaft sichert.

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Kohl zum Treffen mit Gorbatschow am 17. Juli 1990


Dank intensiver und vertrauensvoller Gespräche und Konsultationen auf allen Ebenen, die auch in ihrer Dichte und Häufigkeit beispiellos waren, können wir heute von einem Durchbruch auf dem Wege zur Regelung der äußeren Aspekte der deutschen Einheit sprechen und zudem die Konturen einer künftigen europäischen Architektur klar erkennen. [ . . . ]

Heute kann ich die für alle Deutschen gute Nachricht mitbringen, daß nunmehr auch über alle äußeren Aspekte zwischen uns und der Sowjetunion Einigkeit erzielt ist.

Wir wollen zukunftsgewandte Verträge, umfassende Zusammenarbeit, Vertrauen und nicht zuletzt die breite Begegnung unserer Völker, insbesondere der jungen Generation.

Wir wollen damit zugleich unseren Beitrag leisten für eine dauerhafte und friedliche Entwicklung in Europa.

Dies alles wird Leitmotiv – und darin bin ich mit Präsident Gorbatschow einig – eines umfassenden Kooperationsvertrages des vereinten Deutschland mit der Sowjetunion sein, der so bald wie möglich nach der Vereinigung abgeschlossen sein wird.

Dieser Vertrag wird geschlossen auf der festen Grundlage und im beiderseitigen klaren Verständnis, daß mit der deutsch-sowjetischen Zusammenarbeit als auch mit der festen Verankerung im Westen ein unerläßlicher Beitrag der Stabilität in der Mitte Europas und darüber hinaus geleistet wird.

Auf der Grundlage dieser – wie auch Präsident Gorbatschow sagte – gemeinsamen Philosophie haben wir die praktischen Probleme, die auf dem Weg zur deutschen Einheit noch vor uns liegen, gelöst.

Ich will noch einmal die wichtigsten Punkte hier aufführen.

Erstens: Die Einigung Deutschlands umfaßt die Bundesrepublik Deutschland, die DDR und ganz Berlin.

Zweitens: Mit der Herstellung der Einheit Deutschlands werden die Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten in bezug auf Deutschland als Ganzes und Berlin beendet. Das vereinte Deutschland erhält zum Zeitpunkt seiner Vereinigung seine volle und uneingeschränkte Souveränität.

Drittens: Das geeinte Deutschland kann in Ausübung seiner vollen und uneingeschränkten Souveränität frei und selbst entscheiden, ob und welchem Bündnis es angehören will. Dies entspricht dem Geist und dem Text der KSZE-Schlußakte.

Ich habe als Auffassung der Bundesregierung erklärt, daß das geeinte Deutschland Mitglied des Atlantischen Bündnisses sein möchte, und ich weiß, daß dies auch dem Wunsch der DDR entspricht. Herr Ministerpräsident de Maizière hat das gestern in seinem Kommentar deutlich gemacht. Wir haben uns auch heute früh noch einmal in unserem Gespräch in diesem Sinne klar ausgesprochen.

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