GHDI logo


Gemeinsames Kommuniqué von Erich Honecker und Helmut Kohl
(8. September 1987)

Der nach dem Besuch Helmut Schmidts in der DDR geplante Gegenbesuch Honeckers verzögerte sich aufgrund sowjetischer Einwände und wurde erst 1987 Wirklichkeit. Symbolisch war dies ein weiterer wichtiger Schritt in der De-facto-Anerkennung der DDR, während die konkreten politischen Ergebnisse, eingebettet in die üblichen offiziellen Stellungnahmen, auf Abkommen zur Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technik, Umwelt- und Strahlenschutz beschränkt blieben.

Druckfassung     Dokumenten-Liste vorheriges Dokument      nächstes Dokument

Seite 1 von 3


Generalsekretär Honecker und Bundeskanzler Kohl stimmten darin überein, daß die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland angesichts einer sich aus der gemeinsamen Geschichte ergebenden Verantwortung besondere Anstrengungen für das friedliche Zusammenleben in Europa unternehmen müssen. Von deutschem Boden darf nie wieder Krieg, von deutschem Boden muß Frieden ausgehen.

Sie betonten, daß das Verhältnis der beiden Staaten zueinander ein stabilisierender Faktor für konstruktive Ost-West-Beziehungen bleiben muß. Von ihm sollten positive Impulse für friedliche Zusammenarbeit und Dialog in Europa und darüber hinaus ausgehen.

Generalsekretär Honecker und Bundeskanzler Kohl würdigten die Entwicklung des Verhältnisses zwischen beiden Staaten seit dem Abschluß des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 21. Dezember 1972. Sie betonten, daß dieser Vertrag zusammen mit den bisher getroffenen Vereinbarungen und Regelungen Grundlage und Rahmen für die Beziehungen zwischen beiden Staaten bildet. Sie bekräftigten ihre Gemeinsame Erklärung vom 12. März 1985.

Unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und unbeschadet der Unterschiede in den Auffassungen zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage, ist es die Absicht beider Staaten, im Sinne des Grundlagenvertrages normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu entwickeln und die Möglichkeiten des Vertrages weiter auszuschöpfen.

Es bestand Übereinstimmung, das Erreichte unter Beachtung des Grundsatzes zu bewahren und auszubauen, daß beide Staaten die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten respektieren. Verständigungswille und Realismus sollen Richtschnur für eine konstruktive, auf praktische Ergebnisse gerichtete Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten sein.

Beide Seiten würdigten die anhaltend positive Wirkung des Vierseitigen Abkommens vom 3. September 1971 auf die Lage im Zentrum Europas und die Ost-West-Beziehungen und bekräftigten die Notwendigkeit seiner strikten Einhaltung und vollen Anwendung.

Generalsekretär Honecker und Bundeskanzler Kohl behandelten eingehend Fragen des Reise- und Besucherverkehrs einschließlich der Reisen in dringenden Familienangelegenheiten. Sie würdigten die bisher erzielten Fortschritte und bekräftigten die Absicht, auf weitere Verbesserungen und Erleichterungen im Interesse der Menschen hinzuwirken. [ . . . ] Sie begrüßten das Zustandekommen von Partnerschaften zwischen Städten in der Deutschen Demokratischen Republik und in der Bundesrepublik Deutschland als einen wichtigen Beitrag zu Begegnungen zwischen den Bürgern - auch unter Einbeziehung kultureller Veranstaltungen – und damit zum Ausbau friedlicher Nachbarschaft zwischen beiden Staaten. Sie werden solche Bemühungen auch künftig unterstützen. [ . . . ]

erste Seite < vorherige Seite   |   nächste Seite > letzte Seite