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Der Sachverständigenrat drängt auf Reformen (13. November 2002)

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Die Möglichkeiten befristeter Arbeitsverträge erweitern – den Kündigungsschutz weniger stringent gestalten

Der Gesetzgeber sollte rechtlich mehr Möglichkeiten schaffen, befristete Arbeitsverträge von längerer Dauer, etwa von vier Jahren, zu erlauben und dies nicht an die Zustimmung der Tarifvertragsparteien binden.

Bei der Gestaltung des Kündigungsschutzes ist zu berücksichtigen, dass der Kündigungsschutz den Einstieg der Arbeitslosen in die Beschäftigung erschwert. Er sollte weniger stringent gestaltet werden, um die Beschäftigungschancen der Arbeitslosen zu verbessern. Die Kriterien der Sozialauswahl sollten klarer gefasst werden. Es sollte gesetzlich die Möglichkeit geschaffen werden, bei Neueinstellungen freiwillig Abfindungsregelungen unter Verzicht auf Kündigungsschutz für den Fall einer späteren betriebsbedingten Kündigung zu vereinbaren. Die Lockerung des Kündigungsschutzes sollte von Betrieben mit bis zu fünf Mitarbeitern auf Betriebe mit bis zu zwanzig Mitarbeitern ausgedehnt werden.
(Programmpunkt 12, Ziffern 469 ff.)

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Gesundheitspolitik: Pragmatische Schritte und konzeptionelle Perspektiven

(Ziffern 483 ff.; Schaubild 6)

33. Im Bereich der Gesundheitspolitik legt der Sachverständigenrat zum einen ein auf die gegenwärtige Struktur des öffentlichen Gesundheitswesen zugeschnittenes Maßnahmenpaket zur Mobilisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven vor, zum anderen werden zwei weiterführende, das derzeitige System transformierende Reformstrategien entwickelt.

Von entscheidender Wichtigkeit für die gebotene Dämpfung der Beitragssatzentwicklung ist es, alsbald ausgabenseitige Reformschritte zur Mobilisierung der zu vermutenden Effizienzreserven einzuleiten. Entsprechende Reformmaßnahmen sollen neben einer Entschärfung der kostensteigernden Fehlanreize im Patienten-Arzt-Verhältnis sowie einer neuen Rollenzuweisung für die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung insbesondere eine Modernisierung des in seiner derzeitigen Organisation überholten Arzneimittelvertriebs und eine freiere Vertragsgestaltung der Krankenkassen mit den Leistungsanbietern zum Inhalt haben.

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35. Diese prekäre Haushaltsentwicklung ist nicht nur eine Folge der schlechten Konjunktur, sondern auch unzureichender Konsolidierungsanstrengungen in der Vergangenheit. Es ist deshalb auch falsch, die Verantwortung für den begrenzten – und vor dem Hintergrund der Konjunkturentwicklung vielfach als unzureichend empfundenen – finanzpolitischen Spielraum den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts anzulasten. Die Diskussion um die Regeln des Pakts kommt zudem auch zum falschen Zeitpunkt, nämlich dann, wenn sich die Regeln zum ersten Mal richtig bewähren müssen.

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